Rechtsprechung
   VG Berlin, 24.09.2013 - 27 K 201.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,32408
VG Berlin, 24.09.2013 - 27 K 201.12 (https://dejure.org/2013,32408)
VG Berlin, Entscheidung vom 24.09.2013 - 27 K 201.12 (https://dejure.org/2013,32408)
VG Berlin, Entscheidung vom 24. September 2013 - 27 K 201.12 (https://dejure.org/2013,32408)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,32408) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Berlin, 03.07.2013 - 27 K 35.13

    Rundfunkgebührenbefreiung aus Härtegründen

    Auszug aus VG Berlin, 24.09.2013 - 27 K 201.12
    1) Es besteht kein Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkgebühren-/-Beitragspflicht, wenn die sozialhilferechtlich anzusetenden Einkünfte des Abgabenschuldners unter dem Regelbedarf liegen (wie Urteil vom 3 Juli 2013 - VG 27 K 35/13).

    12 Nach der Rechtsprechung der Kammer (zuletzt Urteil vom 3. Juli 2013, - 27 K 35.13) besteht ein Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkgebühren-/Beitragspflicht aus Härtegründen, wenn die Einkünfte des auch vermögenslosen Abgabenschuldners unter dem sozialhilferechtlichen Regelsatz liegen, er aber keinen Anspruch auf ergänzende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts hat.

    Dies hat das Gericht bereits in der vorgenannten Entscheidung (Urteil vom 3. Juli 2013 - 27 K 35.13 -S. 7/8) wie folgt begründet:.

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus VG Berlin, 24.09.2013 - 27 K 201.12
    Diese besteht aus der Differenz zwischen den die Rundfunkgebühr unterschreitenden Zuschlag und der Rundfunkgebühren zwar ist dieser Betrag absolut nicht sehr hoch, er stellt aber eine intensive Belastung der Beschwerdeführerin dar, da ihr für ihre Lebensführung lediglich die vom Gesetzgeber zur Deckung des Existenzminimums konzipierten Regelleistungen nach § 20 Abs. 2 S. 1 SGB II (vgl. BVerfGE 125, 175 ) zur Verfügung stehen und deshalb das Fehlen nur geringe Beträge eine spürbare Belastung darstellt.

    In der in Bezug genommenen Entscheidung (BVerfGE 125, 175) zur Verfassungsmäßigkeit der Regelleistungen nach SGB II hatte das Bundesverfassungsgericht zur Bemessung des Existenzminimums ein gesetzliches Verfahren gefordert, das alle existenznotwendigen Aufwendungen in transparenter und sachgerechter Weise realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren ermittelt; nachfolgend hat der Bundesgesetzgeber das Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz - RBEG - (vom 24. März 2011, BGBl. I S. 453) erlassen, aufgrund dessen der Regelbedarf nach § 28 SGB XII und damit auch der Regelbedarf nach § 20 Abs. 2 SGB II (vgl. § 20 Abs. 5 SGB II in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 2011 [BGBl. I, 850) ermittelt wird.

  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus VG Berlin, 24.09.2013 - 27 K 201.12
    Mit der Nichtigerklärung der die Höhe der Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bestimmenden § 3 AsylblG (BVerfG, Urteil vom 18. Juli 2012 -1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11-) hat das Bundesverfassungsgericht im Rahmen der zu treffenden vorläufigen Regelung die Normen des RBEG als "einzig verfügbare, durch den Gesetzgeber vorgenommene und angesichts seines Gestaltungsspielraums wertende Bestimmung der Höhe von Leistungen zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums" angesehen (BVerfG aaO, juris Rn. 100).
  • BVerfG, 09.02.1994 - 1 BvR 1687/92

    Parabolantenne I

    Auszug aus VG Berlin, 24.09.2013 - 27 K 201.12
    Zugleich ist das Interesse der Beschwerdeführerin am Empfang von Rundfunksendungen durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BGB geschützt (vgl. BVerfGE 90, 27 )".
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht